I. Angaben zu Perfect Autoglas UG, zu dieser Website sowie allgemeine Nutzungsbedingungen
Angaben zu Perfect Autoglas UG und zu dieser Web-Site:
Diese Web-Site wird von Perfect Autoglas UG, Berliner Straße 5 1/2, 86633 Neuburg an der Donau betrieben. Perfect Autoglas UG wird gesetzlich durch den Geschäftsinhaber vertreten.
Geschäftsführer von Perfect Autoglas UG ist Herr Marco Fricke.
Handelsregisternummer: HRB 6035, Amtsgericht Ingolstadt
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 222 178 569
Allgemeinen Nutzungsbedingungen
Perfect Autoglas UG erbringt die hier angebotenen Informationsservices auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Nutzungsbedingungen („Nutzungsbedingungen“) über die Nutzung
dieser Perfect Autoglas UG Web-Site („Web-Site“) sowie dieses Internetauftritts von Perfect Autoglas UG.
Informationen, Gewährleistung
Sämtliche in dieser Web-Site enthaltenen Informationen sind unverbindlich. Hinsichtlich der Ergebnisse oder Bewertungen, die durch die Nutzung der Informationen erzielt werden können,
insbesondere in Bezug auf die Aktualität, Richtigkeit, Zweckmäßigkeit und Vollständigkeit der Informationen, Inhalte und Dokumente, übernimmt Perfect Autoglas UG keine Gewährleistung.
Perfect Autoglas UG gewährleistet ebenfalls nicht, dass diese Web-Site alle Informationen enthält, die ihr bekannt sind.
Leistungen von Perfect Autoglas UG.
Perfect Autoglas UG hat das Recht, jederzeit den Betrieb dieser Web-Site ganz oder teilweise einzustellen. Perfect Autoglas UG übernimmt aufgrund der Beschaffenheit von Computersystemen
sowie des Internets keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit dieser Web-Site.
Vertragsschluß, Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Diese Web-Site sowie deren Inhalte stellen kein Angebot für die Lieferung oder Leistung von irgendwelchen Produkten oder Dienstleistungen dar. Beim Abschluß von Verträgen zwischen Perfect
Autoglas UG und dem Kunden gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von Perfect Autoglas UG. Diese sind nach diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen ( siehe Ziffer II)
aufgeführt.
Hyperlinks zu Web-Sites Dritter
Diese Web-Site kann Hyperlinks auf Web-Sites Dritter enthalten. Perfect Autoglas UG übernimmt für die Inhalte dieser Web-Sites Dritter weder eine Verantwortung oder Haftung noch macht
Perfect Autoglas UG sich diese Web-Sites und deren Inhalte zu eigen, da Perfect Autoglas UG diese verlinkten Inhalte nicht kontrolliert, prüft und auch nicht für diese Inhalte oder Informationen
verantwortlich ist. Die Nutzung dieser verlinkten Inhalte und/oder Web-Sites erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers.
Haftung für Sach- und Rechtsmängel
Sofern Perfect Autoglas UG Informationen, Inhalte, Software oder Dokumentation unentgeltlich überläßt, ist eine Haftung für Sach- und Rechtsmängel der Informationen, Inhalte, Software oder
Dokumentation, insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Zweckmäßigkeit, Vollständigkeit, Verwendbarkeit und Freiheit von gewerblichen Schutzrechten Dritter — außer bei Vorsatz,
Arglist sowie Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit — ausgeschlossen.
Sonstige Haftung, Viren
Die Haftung von Perfect Autoglas UG für Sach- und Rechtsmängel richtet sich nach den Bestimmungen in Ziffer 8 dieser Nutzungsbedingungen. Im übrigen ist jede Haftung von Perfect
Autoglas ausgeschlossen, soweit nicht z.B. wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, arglistigen
Verschweigens eines Mangels oder wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach gesetzlichen Vorschriften zwingend gehaftet wird. Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist summenmäßig auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Aufgrund der Beschaffenheit von Computersystemen und des Internets garantiert Perfect Autoglas UG keine Virenfreiheit. Vor dem Herunterladen von Informationen, Inhalten, Software oder
Dokumentation wird der Nutzer zum eigenen Schutz sowie zur Vermeidung von Viren auf der Perfect Autoglas UG Web-Site für angemessene Sicherheitsvorkehrungen und Virenscanner sorgen.
Das Herunterladen von Informationen, Inhalten, Software oder Dokumentation erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, wenn der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, Köln. Stand: 2/2003
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN („AGB“) FÜR LIEFERUNGEN, MONTAGELEISTUNGEN UND REPARATUREN
der Firma Perfect Autoglas UG , Berliner Straße 5 1/2, 86633 Neuburg an der Donau
Geltungsbereich
1.1 Verkäufe, Lieferungen und Montageleistungen („Leistungen“) sowie Reparaturarbeiten von Perfect Autoglas UG erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Leistungsbedingungen, die der Kunde durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Leistungen anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die Geltung abweichender und ergänzender
Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn Perfect Autoglas UG diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2 Diese Leistungsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen keine ausdrücklichen Einzelregelungen nur für Verbraucher oder Unternehmer
getroffen werden.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Angebote von Perfect Autoglas UG sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Perfect Autoglas UG oder die Erbringung der Leistung durch Perfect Autoglas UG zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen Leistungsbedingungen.
3. Leistungsfristen und –Termine, Gefahrübergang
3.1 Leistungstermine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von Perfect Autoglas UG schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde Perfect Autoglas UG alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt sowie erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat. Vereinbarte Leistungsfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend.
3.2 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von Perfect Autoglas UG liegende und von Perfect Autoglas UG nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg,
Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe entbinden Perfect Autoglas UG für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.3 Sofern Perfect Autoglas UG für die Erbringung ihrer Leistungen auf Liefergegenstände angewiesen ist, die sie zur Zeit der Auftragserteilung nicht im Lager hat, ist Perfect Autoglas UG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit Perfect Autoglas UG von ihrem Lieferanten nicht beliefert wird. Dies gilt jedoch nur, wenn Perfect Autoglas UG die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. In diesem Fall wird Perfect Autoglas UG den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistungen informieren und vom Kunden gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten.
3.4 Verzögern sich die Leistungen von Perfect Autoglas UG, ist der Kunde nur zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Perfect Autoglas UG die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Kunden
gesetzte angemessene Frist zur Leistung erfolglos verstrichen ist.
3.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Perfect Autoglas UG unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, den Liefergegenstand und/oder den
Gegenstand, an dem die Montageleistungen erbracht wurden oder erbracht werden sollen, auf Gefahr und Kosten des Kunden angemessen einzulagern.
3.6 Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes bzw. des von Perfect Autoglas UG fertig gestellten Fahrzeugs an den Kunden selbst auf den Kunden über. Verzögert sich die Übergabe oder
Versendung aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft oder der Abholbereitschaft des Liefergegenstandes bzw. des von Perfect Autoglas UG fertig gestellten Fahrzeugs auf den Kunden über.
4. Abnahme
4.1 Der Kunde ist zur Abnahme der Reparatur verpflichtet, sobald Perfect Autoglas UG ihm die Beendigung der Reparatur mitgeteilt hat. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Reparatur binnen einer von Perfect Autoglas UG gesetzten angemessenen Frist nicht abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
4.2 Nimmt der Kunde das Fahrzeug ohne Vorbehalt zurück, so sind Ansprüche wegen erkennbarer Mängel oder Schäden am Fahrzeug – ausgenommen an der von Perfect Autoglas UG ausgetauschten oder
reparierten Glasscheibe, für die die Gewährleistungs- und Garantieansprüche gemäß Ziff. 7, 8, und 9 gelten – ausgeschlossen.
5. Preise, Zahlungsbedingungen, Pfandrecht
5.1 Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von Perfect Autoglas UG inklusive Verpackungs, Transport- und Transportversicherungskosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2 Jede Rechnung ist sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sofern der Kunde Unternehmer ist, wird die Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab dem Rechnungsdatum zur Zahlung fällig; bei erfolglosem
Verstreichen dieser Zahlungsfrist gerät der Kunde automatisch in Verzug. Verzugszinsen liegen bei Verbrauchergeschäften fünf Prozentpunkte, bei Geschäften zwischen Firmen acht Prozentpunkte über dem Basiszins (§ 288/247 BGB). Zahlungen des Kunden gelten erst dann als erfolgt, wenn Perfect Autoglas UG über den Betrag verfügen kann.
5.3 Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für Perfect Autoglas UG Kosten- und spesenfrei erfüllungshalber hereingenommen.
5.4 Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5.5 Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5.6 Perfect Autoglas UG steht wegen der Forderung aus diesem Vertrag für ihre Leistungen ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund dieses Vertrages in ihren Besitz gelangten Gegenständen zu. Das Pfandrecht besteht auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Lieferungen und sonstigen Leistungen, soweit sie mit dem Gegenstand, an dem die Leistung erbracht wird, in Zusammenhang stehen.
5.7 Sämtliche Rabatte, die von Perfect Autoglas an den Kunden gegeben werden, müssen der Versicherung unverzüglich mitgeteilt werden.
6. Beschaffenheit, Gewährleistung, Untersuchungspflicht bei Leistungen
6.1 Perfect Autoglas UG gewährleistet, dass ihre Leistungen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen; sie bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der Leistungen.
6.2 Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigem dem Kunden von Perfect Autoglas UG überlassenen Informationsmaterial sowie Produktbeschreibende Angaben sind keinesfalls als Garantien für eine
besondere Beschaffenheit der Leistungen zu verstehen; derartige Beschaffenheitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
6.3 Sofern der Kunde Unternehmer ist, setzen Rechte des Kunden wegen Mängeln des Liefergegenstandes voraus, dass er die Leistungen nach Übergabe überprüft und Perfect Autoglas UG Mängel unverzüglich,
spätestens jedoch zwei Wochen nach Übergabe, schriftlich mitteilt. Verborgene Mängel müssen Perfect Autoglas UG unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.
6.4 Bei jeder Mängelrüge steht Perfect Autoglas UG das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Leistung bzw. des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Kunde Perfect Autoglas UG die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen.
6.5 Mängel wird Perfect Autoglas UG nach eigener Wahl durch für den Kunden kostenlose Beseitigung des Mangels oder ersatzweise Lieferung einer mangelfreien Sache (gemeinsam „Nacherfüllung“) sowie
ggf. deren Installation beseitigen.
6.6 Der Kunde wird Perfect Autoglas UG die für die Nacherfüllung notwendige angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen. Nur in dringenden Fällen zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder
wenn Perfect Autoglas UG mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Kunde das Recht, nach unverzüglicher Mitteilung an Perfect Autoglas UG den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von Perfect Autoglas UG den Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
6.7 Rechte des Kunden bei Mängeln entfallen, wenn Mängel aus vom Kunden verursachten Gründen eintreten, z. B. durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere auch fehlerhafte
Behandlung oder fehlerhaften Einbau durch den Kunden oder nicht geeignetes Zubehör oder nicht geeignete Ersatzteile oder ungeeignete Reparaturmaßnahmen oder durch natürliche Abnutzung oder durch
äußere Einflüsse (wie z.B. Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel), sofern die Mängel nicht von Perfect Autoglas UG zu vertreten sind.
6.8 Die zum Zwecke der Nacherfüllung entstehenden Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten übernimmt Perfect Autoglas UG Schlägt die Nacherfüllung dreimal fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder hat Perfect Autoglas UG sie nach § 439 Abs. 3 BGB verweigert, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz gemäß Ziffer 8 oder Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. Eine Verweigerung der Nacherfüllung liegt nicht vor, wenn von Perfect Autoglas UG kein Mangel festgestellt wurde bzw. nicht festgestellt werden konnte. Weist der Kunde das Vorhandensein eines Mangels anderweitig nach, so ist die Nacherfüllung in jedem Fall bei Perfect Autoglas UG durchzuführen. Die Rechte des Kunden bei dreimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung gemäß Ziff. 7.8, Satz 2, bleiben hiervon unberührt.
6.9 Die Verjährungsfrist für Rechte des Verbrauchers wegen Mängeln beträgt 24 Monate ab Ablieferung der Leistungen an den Verbraucher. Die Verjährungsfrist für Rechte des Unternehmers wegen Mängeln
beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Leistungen an den Unternehmer. Die Verjährungsregelung des § 479 BGB im Falle des Rückgriffs bleibt unberührt.
7. Haftung und Schadensersatz
7.1 Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.2 wird die gesetzliche Haftung von Perfect Autoglas UG für Schadensersatz wie folgt beschränkt: (i) Perfect Autoglas UG haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis; (ii) Perfect Autoglas haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.
7.2 Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft
verursachten Körperschäden.
7.3 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Minderung zu treffen.
7.4 Perfect Autoglas UG haftet nicht für den zusätzlichen Wageninhalt, soweit dieser nicht besonders zur Verwahrung übergeben wurde.
7.5. Haftungsansprüche des Kunden aus der Verwahrung sind – außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist von Perfect Autoglas UG sowie Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit –
ausgeschlossen.
8. Garantiebedingungen
8.1 Perfect Autoglas UG gewährt ihren Kunden die nachfolgende Garantie zusätzlich zu den dem Kunden zustehenden (und oben in den vorgenannten Leistungsbedingungen wiedergegebenen) gesetzlichen
Ansprüchen wegen Mängeln. Der Kunde hat die Wahl, ob er ihm zustehende gesetzliche Ansprüche oder Rechte aus dieser Garantie geltend macht.
8.2 Perfect Autoglas UG garantiert dem Kunden, vorbehaltlich der Bestimmungen in den nachfolgenden Ziffern 8.3 bis 8.8 „Dichtigkeitsgarantie“- die Dichtigkeit der Montage der von Perfect Autoglas UG erneuerten Fahrzeugverglasung für die Dauer von zwei Jahren („Dichtigkeitsmängel“). Ein Dichtigkeitsmangel liegt vor, wenn Feuchtigkeit durch oder am Rand der ausgetauschten Glasscheibe in das Innere des Fahrzeugs gelangt. Werden bei Montage einer neuen Glasscheibe durch Perfect Autoglas UG, am Scheibenrahmen Roststellen bemerkt, haftet Perfect Autoglas UG nicht für Folgeschäden und Dichtigkeit. Über bereits bestehende und durch Perfect Autoglas UG bemerkte Mängel am Scheibenrahmen wie z. B. Rost am Scheibenrahmen, wird der Kunde informiert und der Schaden wird auf der Schadensabtrittserklärung bzw. Auftrag vermerkt und vom Kunden unterschrieben.
8.3 Die Garantiefrist beginnt jeweils mit der Übergabe des Fahrzeuges an den Kunden zu laufen und verlängert sich nicht durch die Vornahme von Nachbesserungsarbeiten im Rahmen dieser Garantie und/oder im Rahmen gesetzlicher Gewährleistungsansprüche.
8.4 Im Rahmen dieser Garantie kann der Kunde im Falle von Dichtigkeitsmängeln die Nachbesserung dieser Dichtigkeitsmängel nur durch Perfect Autoglas UG verlangen. Im Falle von Dichtigkeitsmängeln
trägt Perfect Autoglas UG die Kosten der Nachbesserung jedoch nur bis zur Höhe des dem Kunden ursprünglich für die Montage der Fahrzeugverglasung in Rechnung gestellten Betrages (Höchstgrenze). Die darüber hinausgehenden Kosten der Nachbesserung trägt der Kunde selbst. Der Kunde kann im Rahmen dieser Garantie keine Entschädigung für Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Zeitaufwand, Fahrtkosten, Kostenvoranschlag etc. verlangen.
8.5 Die Rechte aus dieser Garantie sind spätestens binnen einer Woche ab dem Auftreten des Garantiefalles unter Vorlage der jeweiligen Rechnung bei Perfect Autoglas UG schriftlich geltend zu machen.
8.6 Die Garantie gilt nicht für Schäden, die durch äußerliche Einflüsse wie beispielsweise Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel entstehen und von Perfect Autoglas UG nicht zu vertreten sind.
8.7 Diese Garantie erlischt, wenn der Kunde, Fahrzeugeigentümer oder -besitzer die Verglasung selber repariert bzw. austauscht oder durch Dritte reparieren bzw. austauschen läßt.
8.8 Diese Garantie gilt nur gegenüber dem Kunden selbst. Eine Übertragung oder Abtretung dieser Garantie ist ausgeschlossen. Wird das Fahrzeug nach Austausch bzw. Reparatur der Verglasung durch Perfect Autoglas UG vom Kunden, Fahrzeugeigentümer oder –Besitzer an einen Dritten veräußert, so erlischt diese Garantie automatisch an dem Tag der Veräußerung des Fahrzeugs an den Dritten.
9. Allgemeine Bestimmungen
9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser Leistungsbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.
9.2 Ist eine Bestimmung des Vertrags und/oder dieser Leistungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
9.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Neuburg an der Donau, sofern der Kunde Unternehmer ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder eine Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt. Perfect Autoglas UG ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
9.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG).
Stand: Januar 2009